Angestellter bAV Wolff-Kollegen Altersvorsorge für Geschäftsführer

Altersvorsorge für Geschäftsführer:innen: Wie sie gelingt und was zu beachten ist

Die Altersvorsorge ist für alle Menschen ein wichtiges Thema, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Für Geschäftsführer:innen ist die Altersvorsorge jedoch besonders relevant, da sie oft hohe Verantwortung tragen, hohe Einkommen erzielen und besondere steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen beachten müssen. Wie können Geschäftsführer:innen eine optimale Altersvorsorge gestalten? Welche Möglichkeiten gibt es und worauf sollte man achten? Dieser Aufsatz gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Altersvorsorge für Geschäftsführer:innen.

Die gesetzliche Rente reicht nicht aus

Die gesetzliche Rente ist die Basis der Alterssicherung in Deutschland, doch sie reicht allein nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Das liegt daran, dass das Rentenniveau, also das Verhältnis zwischen der durchschnittlichen Rente und dem durchschnittlichen Einkommen, stetig sinkt. Der Grund dafür ist die demografische Entwicklung: Es gibt immer weniger Beitragszahler und immer mehr Rentner. Laut der Deutschen Rentenversicherung wird das Rentenniveau bis 2030 auf 44 Prozent und bis 2045 auf 41 Prozent fallen1. Das bedeutet, dass ein Durchschnittsverdiener im Jahr 2045 nur noch 41 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens als Rente erhalten wird.

Für Geschäftsführer:innen kommt hinzu, dass sie oft höhere Einkommen haben als andere Berufsgruppen und somit auch höhere Rentenansprüche erwerben. Allerdings sind diese Ansprüche durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt, die für das Jahr 2023 bei 7.100 Euro im Monat in den alten Bundesländern und bei 6.700 Euro im Monat in den neuen Bundesländern liegt2. Das bedeutet, dass nur bis zu dieser Grenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden und darüber hinausgehende Einkommen nicht rentenwirksam sind.

Zudem sind viele Geschäftsführer:innen selbstständig oder führen einen eigenen Betrieb und müssen sich daher freiwillig oder pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk absichern. Ein Versorgungswerk ist eine eigenständige Einrichtung der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte[3][3]. Auch einige Handwerksberufe wie Bäcker, Friseure oder Schornsteinfeger haben eigene Versorgungswerke4. Die Beiträge und Leistungen der Versorgungswerke sind je nach Beruf unterschiedlich geregelt, aber meist höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die betriebliche Altersvorsorge als Ergänzung

Um die Lücke zwischen der gesetzlichen Rente und dem gewünschten Einkommen im Alter zu schließen, empfiehlt es sich, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Eine Möglichkeit dafür ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei der ein Teil des Bruttogehalts in eine Rentenversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt wird. Die Vorteile der bAV sind, dass die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei sind (bis zu einer bestimmten Grenze) und dass der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent leisten muss (ab 2022 auch für Altverträge). Die Nachteile sind, dass die Auszahlungen im Alter versteuert werden müssen und dass die Renditen von den Kapitalmärkten abhängen.

Die bAV ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer attraktiv. Für Arbeitgeber ist die bAV ein Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation, da sie eine zusätzliche Leistung darstellt, die die Mitarbeiter wertschätzen. Zudem können Arbeitgeber durch die bAV Steuern und Sozialabgaben sparen. Für Arbeitnehmer ist die bAV eine einfache und sichere Form der Altersvorsorge, da sie vom Arbeitgeber organisiert wird und von staatlichen Förderungen profitiert. Die bAV kann auch bei einem Jobwechsel mitgenommen oder übertragen werden.

Die bAV ist grundsätzlich für alle Geschäftsführer:innen möglich, die als Angestellte tätig sind. Wenn sie jedoch am Unternehmen beteiligt sind, gelten bestimmte Voraussetzungen und Regeln. Zum einen muss die bAV angemessen sein, das heißt, sie darf nicht zu einer Überversorgung führen, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung und damit zu steuerlichen Nachteilen führen würde. Zum anderen muss die bAV erdienbar sein, das heißt, sie muss an eine ausreichend lange Betriebszugehörigkeit geknüpft sein, um eine verdeckte Einlage und damit ebenfalls steuerliche Nachteile zu vermeiden. Diese Kriterien werden vom Finanzamt geprüft und können je nach Einzelfall variieren.

Die bAV ist eine zusätzliche Form der Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber angeboten wird. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts in eine Rentenversicherung, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds, eine Unterstützungskasse oder eine Direktzusage eingezahlt. Die Vorteile der bAV sind, dass die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei sind (bis zu einer bestimmten Grenze) und dass der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent leisten muss (ab 2022 auch für Altverträge). Die Nachteile sind, dass die Auszahlungen im Alter versteuert werden müssen und dass die Renditen von den Kapitalmärkten abhängen.

Die bAV ist sowohl für angestellte als auch für selbstständige Geschäftsführer:innen möglich, allerdings gelten unterschiedliche Bedingungen und Regeln je nach Rechtsform des Unternehmens und Beteiligungsverhältnis der Geschäftsführer:innen. Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte erläutert:

Angestellte Geschäftsführer:innen ohne Beteiligung oder mit Minderheitsbeteiligung können grundsätzlich wie alle anderen Mitarbeiter:innen auch per Entgeltumwandlung jeden Monat einen Teil ihres Gehaltes in die bAV investieren. Alternativ kann auch die Firma eine bAV für die Geschäftsführer:innen zahlen. Dabei sollten sie darauf achten, dass die Bezüge der Geschäftsführer:innen, einschließlich der Zukunftssicherungsleistungen, insgesamt angemessen sind, also nicht zu einer Überversorgung führen. Bei Unangemessenheit besteht ggf. eine verdeckte Gewinnausschüttung1. Zudem sollten sie darauf achten, dass sie ihre bAV bei einem Jobwechsel mitnehmen oder übertragen können.

Selbstständige Geschäftsführer:innen ( also GMBH&Co.KG. ,KG oder Personengesellschaften) können keine bAV abschließen, da sie nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Sie müssen sich daher anderweitig um ihre Altersvorsorge kümmern, z.B. durch private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, Sparpläne, Aktienfonds oder Immobilien.

Angestellte Geschäftsführer:innen mit Beteiligung (beherrschende Stellung) können zwar grundsätzlich eine bAV abschließen, aber nur unter bestimmten Bedingungen, sonst drohen steuerliche Nachteile. Zum einen müssen sie nachweisen können, dass die bAV auf einer klaren und eindeutigen Vereinbarung beruht und nicht nachträglich geändert werden kann2. Zum anderen müssen sie darauf achten, dass die bAV nicht zu hoch ausfällt und den Grundsätzen der Erdienbarkeit entspricht[3][3]. Das bedeutet, dass die Höhe der Versorgungsleistung in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer der Betriebszugehörigkeit steht. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann das Finanzamt die bAV als verdeckte Gewinnausschüttung behandeln und entsprechend besteuern.

Welcher Durchführungsweg ist der beste für Geschäftsführer:innen?

Für die bAV stehen grundsätzlich fünf Durchführungswege zur Verfügung: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Jeder Durchführungsweg hat Vor- und Nachteile, die je nach individueller Situation abgewogen werden müssen. Für Geschäftsführer:innen eignen sich jedoch vor allem die beiden letzten Durchführungswege, da sie einige Vorteile bieten:

Unterstützungskasse:

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die vom Arbeitgeber finanziert wird und die Versorgungsleistungen an die Arbeitnehmer:innen erbringt. Die Vorteile einer Unterstützungskasse sind, dass hier unbegrenzt hohe Beiträge steuerfrei eingezahlt werden können und dass die Versorgungsleistungen nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen. Die Nachteile sind, dass die Versorgungsleistungen voll versteuert werden müssen und dass die Renditen von den Kapitalmärkten abhängen. Zudem besteht das Risiko, dass die Unterstützungskasse im Insolvenzfall des Arbeitgebers nicht ausreichend abgesichert ist.

Direktzusage:

Eine Direktzusage ist eine unmittelbare Zusage des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer:innen, ihnen eine bestimmte Versorgungsleistung im Alter oder bei Invalidität zu gewähren. Die Vorteile einer Direktzusage sind, dass hier ebenfalls unbegrenzt hohe Beiträge steuerfrei eingezahlt werden können und dass die Versorgungsleistungen nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen. Die Nachteile sind, dass die Versorgungsleistungen voll versteuert werden müssen und dass der Arbeitgeber eine Pensionsrückstellung bilden muss, die seine Bilanz belastet. Zudem besteht das Risiko, dass die Direktzusage im Insolvenzfall des Arbeitgebers nicht ausreichend abgesichert ist.

Um dieses Risiko zu verringern, können Geschäftsführer:innen mit beherrschender Stellung eine Rückdeckungsversicherung abschließen, die dem Arbeitnehmer:innen die sich hieraus gegen den Versicherer ergebenden Ansprüche verpfändet4. Alternativ können sie auch eine Übertragung ihrer Versorgungsverpflichtung auf einen Pensionsfonds vornehmen, der als eigenständiger Rechtsträger gilt5.

Quellen und weitere Informationen:

1. haufe.de2. betriebliche-altersversorgung.org3. bing.com4. unternehmen.focus.de5. bing.com

Die private Altersvorsorge als individuelle Lösung

Neben der bAV gibt es noch die Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Dabei handelt es sich um eine individuelle Entscheidung jedes Einzelnen, wie er sein Geld für das Alter anlegen möchte. Es gibt verschiedene Formen der privaten Altersvorsorge, wie z.B. Riester-Rente, Rürup-Rente, private Rentenversicherung, Lebensversicherung, Sparplan, Aktienfonds oder Immobilien. Die Vorteile der privaten Altersvorsorge sind, dass sie flexibel gestaltet werden kann, je nach persönlichen Zielen, Risikobereitschaft und finanziellen Möglichkeiten. Zudem können einige Formen der privaten Altersvorsorge von staatlichen Zulagen oder Steuervorteilen profitieren. Die Nachteile sind, dass die private Altersvorsorge meist mit Kosten und Gebühren verbunden ist und dass die Renditen von den Kapitalmärkten abhängen.

Die private Altersvorsorge ist vor allem für Selbstständige und Betriebsinhaber wichtig, die keine oder nur eine geringe gesetzliche oder berufsständische Rente erhalten. Aber auch für Angestellte kann die private Altersvorsorge sinnvoll sein, um die Versorgungslücke zu schließen oder um individuelle Wünsche zu erfüllen. Die private Altersvorsorge erfordert jedoch eine hohe Eigenverantwortung und eine regelmäßige Überprüfung der Anlagestrategie.

Fazit

Die Altersvorsorge für Geschäftsführer:innen ist ein wichtiges und komplexes Thema, das nicht vernachlässigt werden sollte. Die gesetzliche Rente allein reicht nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Daher ist es ratsam, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen, die sowohl die betriebliche als auch die private Altersvorsorge umfasst. Dabei sollte man die Vor- und Nachteile der verschiedenen Formen der Altersvorsorge abwägen und eine individuelle Lösung finden, die den eigenen Bedürfnissen und Möglichkeiten entspricht. Eine gute Altersvorsorge ist nicht nur eine Investition in die eigene Zukunft, sondern auch ein Beitrag zur Sicherung des Unternehmenserfolgs.

Zusätzliche Quellenangabe und weitere Informationen:

1. haufe.de2. betriebliche-altersversorgung.org3. bing.com4. unternehmen.focus.de5. bing.com