Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV), bei der der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Versicherung abschließt. Die Versicherung wird auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen und die Beiträge zur Versicherung werden vom Arbeitgeber direkt aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers gezahlt. Die Beiträge zur Direktversicherung sind daher steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die Direktversicherung bietet dem Arbeitnehmer eine Reihe von Vorteilen. Zum einen erhält der Arbeitnehmer im Alter eine zusätzliche Rente, die seinen Lebensstandard sichern kann. Zum anderen bietet die Direktversicherung auch eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall, da die Versicherungssumme dann an den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Auch für Arbeitgeber bietet die Direktversicherung Vorteile. Zum einen können sie ihren Beschäftigten eine zusätzliche Altersvorsorge anbieten und damit für potenzielle Arbeitnehmer attraktiver werden. Zum anderen können die Beiträge zur Direktversicherung als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Diese Form der Betriebsrente kann entweder als reine Kapitallebensversicherung oder als fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen werden. Bei einer reinen Kapitallebensversicherung wird der Arbeitgeberbeitrag inklusive Zinsen bis zum Renteneintritt des Arbeitnehmers angespart und als monatliche Rente ausgezahlt. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung hängt die Höhe der Rente von der Wertentwicklung der Fonds ab, in die das angesparte Kapital investiert wird.
Die Direktversicherung kann auch im Rahmen einer Entgeltumwandlung abgeschlossen werden. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttoeinkommens und der Arbeitgeber zahlt diesen Betrag in die Direktversicherung ein. Auch in diesem Fall sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei.
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Was ist eine bAV-Direktversicherung?
Hierbei handelt es sich um einen Versicherungsvertrag, den der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer abschließt. Versicherungsnehmer ist also der Arbeitgeber, versicherte Person der Arbeitnehmer. Die Versicherungsleistungen stehen dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen zu – die versicherten Personen sind bezugsberechtigt. Dieses Bezugsrecht ist bei einer Direktversicherung mit Entgeltumwandlung sofort unwiderruflich und an den Arbeitnehmer verpfändet.
Die Direktversicherung ist im Betriebsrentengesetz § 1b Abs. 2 BetrAVG geregelt.
Betriebsrentengesetz § 1b Abs. 2 BetrAVG zur Direktversicherung bAV
(2) Schließt der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab und sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt (Direktversicherung), so ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Bezugsrecht wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Vorliegen der in Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Voraussetzungen nicht zu widerrufen. Eine Vereinbarung, nach der das Bezugsrecht durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Eintritt der Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 und 2 auflösend bedingt ist, ist unwirksam.
Hat der Arbeitgeber die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag abgetreten oder beliehen, so hat er den Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis nach Eintritt der Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 und 2 beendet worden ist, bei Eintritt des Versorgungsfalles so zu stellen, als ob die Abtretung oder Beleihung nicht erfolgt wäre. Als Zeitpunkt der Erteilung der Versorgungszusage im Sinne des Absatzes 1 gilt der Versicherungsbeginn, frühestens jedoch der Beginn der Betriebszugehörigkeit.
Vorteile der Direktversicherung bAV
Erfüllung des Rechtsanspruches der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung
Bietet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Entgeltumwandlung über den Durchführungsweg der Direktversicherung an, kommt er seiner Verpflichtung zur Erfüllung des Rechtsanspruches nach § 1 a BetrAVG in vollem Umfang nach.
Keine zusätzlichen Kosten
Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung unterliegt die Direktversicherung in der Regel nicht der Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSVaG).
Staatliche Förderung
Die betriebliche Altersversorgung wird vom Staat gefördert:
Unternehmen können die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen. Zudem zahlen sie für Beiträge bis zu 4 % der BBG, das sind 4.987,50 Euro im Jahr 2023, keine Lohnnebenkosten.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen nach § 3 Nr. 63 EStG auf Beiträge bis zu 4 % der BBG keine Steuern und Sozialabgaben. Der Aufstockungsbetrag beträgt bis zum 31.12.2017 jährlich 1.800,00 Euro und ist in jedem Fall (egal ob arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert) sozialversicherungspflichtig. Bis zu diesem Zeitpunkt sperrte ein Vertrag – unabhängig von seiner Beitragshöhe – den gesamten Rahmen von 1.800,00 Euro. Dies wurde mit Wirkung zum 01.01.2018 im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes auch für Altverträge abgeschafft. Gleichzeitig wurde ein Dotierungsrahmen von insgesamt 8 % der BBG geschaffen. Sozialabgabenfrei bleiben jedoch nur die bis dahin geltenden 4%.
Minimaler Verwaltungsaufwand
Der Arbeitgeber muss lediglich die Beiträge abführen und bei Entgeltumwandlung in der Entgeltabrechnung entsprechend verbuchen.
Kein Bilanzausweis
Die Bilanz des Unternehmens bleibt bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Direktversicherung in der Regel unberührt.
Versicherungsvertragliches Verfahren (Standardverfahren)
Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers kommt das versicherungsvertragliche Verfahren zur Anwendung. Der Anspruch des Arbeitnehmers beschränkt sich auf die Versicherungsleistung. Für den Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass er seine Versorgungsverpflichtungen besser kalkulieren kann.
Private Fortführung
Nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen kann der Arbeitnehmer den Vertrag beim neuen Arbeitgeber oder privat weiterführen.
Zielgruppe der Direktzusage
Die genannten Vorteile machen deutlich, dass die Einführung einer Direktversicherung für kleine, mittlere und große Unternehmen interessant ist.
Ob die Versorgung arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert ist, bleibt der Gestaltungsfreiheit des Unternehmers überlassen.
Kombination mit anderen Durchführungswegen zur Direktversicherung bAV
Die klassische Direktversicherung kann mit allen anderen Durchführungswegen kombiniert werden. Zusätzlich ist bei einer bereits bestehenden Versorgung über einen Pensionsfonds und/oder eine Pensionskasse, die nach § 3 Nr. 63 EStG gefördert wird, zu beachten, dass die Summe der Beiträge zu allen drei Durchführungswegen bis zu 4% der BBG steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Gleiches gilt für die steuerliche Förderung im Rahmen von 8 % der BBG.
Weitere Informationen zur Nutzung der Sozialversicherungsfreiheit bei Kombination mehrerer Durchführungswege.
Mögliche Zusagearten über die Direktversicherung bAV
- Leistungszusage
- Beitragsorientierte Leistungszusage
- Beitragszusage mit Mindestleistung
Übersicht:
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