Rechtsanwälte und Steuerberater sind verpflichtet eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Oft ist aber nur das Nötigste abgedeckt.
Rechtsanwälte und Steuerberater sind eine immer weiter wachsende Gruppe. Für beide Berufe gilt eine Versicherungspflicht, um die Zulassung bei einer Kammer zu erlangen. Somit ist eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung für jeden Rechtsanwalt und Steuerberater unerlässlich.
Partnerschaften, neue Rechtsformen oder erweiterte Tätigkeitsgebiete machen eine Neuordnung von alten Verträgen notwendig. Auch Juristen und Steuerberater sind dabei auf eine fundierte Beratung durch den Vermittler angewiesen, denn nur wenige sind auf dem Gebiet des Versicherungsrechts versiert und Deckungslücken werden selten erkannt.
Es gibt neue Tarife diese wurde neu kalkuliert, wodurch für Rechtsanwälte und Steuerberater günstigere Beiträge als bisher angeboten werden können.
Ab sofort gilt bei einem Versicherer eine einheitliche Selbstbeteiligung (SB) von nur noch 500 EUR pro Schadenfall (bisher 1.000 EUR oder %-Regelung).
Vereinbart der Kunde eine höhere SB erhält er einen Nachlass auf die Prämie.
Weitere Nachlassmöglichkeiten für Sozietäten, Existenzgründer und kleinere Kanzleien bis 100.000 EUR Jahresumsatz sind möglich.
Die Versicherungssummen können individuell bis zu 2,5 Mio. EUR gewählt werden.
Es stellen sich folgende Fragen:
Mindest-Versicherungssumme reicht nicht aus
Oft wurde bei Existenzgründung nur die vom Gesetz vorgegebene Mindestversicherungssumme (250.000 EUR) abgeschlossen. Doch diese Summen sind in vielen Fällen unzureichend. Denn bei fahrlässig verursachten Schäden haften Rechtsanwälte und Steuerberater meist unbeschränkt – auch mit dem Privatvermögen.
Werden Mandanten betreut, bei denen es um höhere Werte geht, z.B. Immobilien oder Firmen, ist eine wesentlich höhere Absicherung notwendig.
Altmandate
Ändert sich die Rechtsform, weil sich Rechtsanwälte oder Steuerberater in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zusammenschließen, ist es wichtig, dass auch Altmandate abgesichert werden. Hier ist Beratung dringend erforderlich.
Error: Contact form not found.