Im Bereich der Einfamilienhäuser wurde die Bausummen-Staffelung verändert.
So sind künftig kleinere Beitragssprünge möglich. Bisher gab es zwischen Bausummen von 250.000 EUR und 600.000 EUR nur eine einzige Abstufung von 400.000 EUR. Vor allem bei Bauvorhaben von Einfamilienhäusern wurde eine weitere Abstufung von Kunden gefordert. Die Bausummenstaffel wurde deswegen erweitert um größere Beitragssprünge in diesem Bereich abzufedern.
Es gilt folgende neue Staffelung:
Bausumme zu Beitrag
150.000 EUR zu 299,00 EUR
250.000 EUR zu 399,00 EUR
neu: 350.000 EUR zu 499,00 EUR
neu: 450.000 EUR zu 599,00 EUR
600.000 EUR zu 799,00 EUR
800.000 EUR zu 1.099,00 EUR
1 Mio. EUR zu 1.299,00 EUR
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