Jetzt Rauchmelderpflicht in 14 Bundesländern

Seit dem 01. Januar 2016 müssen nun auch in Sachsen Rauchmelder
in allen Neu- und Umbauten installiert werden. Für Bestandswohnungen
ist bisher keine Rauchmelderpflicht geplant.

Wo gilt die
Rauchmelderpflicht?

Sachsen ist das 14. Bundesland, das die Rauchmelderpflicht eingeführt
hat. Damit fehlen lediglich noch Berlin und Brandenburg.
Während in Berlin bereits eine Gesetzesänderung vorbereitet wird und mit
der Einführung der Rauchmelderpflicht noch in diesem Jahr zu rechnen
ist, steht für Brandenburg noch immer kein Umsetzungstermin fest –
obwohl bereits Ende 2012 ein entsprechender Gesetzesentwurf verabschiedet
wurde.

Gesetzliche Vorgaben

Nach den gesetzlichen Regelungen müssen bei allen Neu- und Umbauten
Schlafräume, Kinderzimmer und Flure mit Rauchmeldern ausgestattet
werden. Für bestehende Wohnungen existieren i. d. R. bestimmte Fristen,
innerhalb denen nachgerüstet werden muss.