Der komplexe Sachverhalt bei Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit möchten wir Ihnen hier näher erläutern. Thema: Die Verbesserte Leistungen in der gewerblichen Schadenversicherung.
Grobe Fahrlässigkeit
In der Geschäfts-Inhalts-, gewerblichen Gebäude- und Glasversicherung
wurde die Leistungshöhe bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden
von 5.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR erhöht. Das bedeutet im Schadenfall, dass bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden nicht geprüft wird, ob eine Kürzung (Quotelung) vorgenommen wird. Bis 25.000,00 EUR werden auch grob fahrlässig herbeigeführte Schäden voll übernommen.
Schadenbeispiel mit voller Leistung
„Am Empfangstresen einer Praxis bzw. Kanzlei steht eine Kerze mit
Dekoration. Der Empfang ist den ganzen Tag über besetzt. Als der
Inhaber abends als Letzter die Räume verlässt, vergisst er die Kerze aus
zu machen. Nachts entzündet sich dann die Dekoration und der Tresen
samt PC, Karteikarten und Dokumenten gerät in Brand. Die übrigen
Räume sind mit Ruß verschmutzt. Die Schadenhöhe liegt bei rd.
22.000,00 EUR.“
Obwohl grob fahrlässig verursacht, kürzte der Versicherer die Entschädigung nicht, da keine Obliegenheitsverletzung vorliegt und der Maximalbetrag von
25.000,00 EUR nicht überschritten wurde.
Schadenbeispiel mit Schaden über 25.000,00 EUR
„Ein Wirt erhitzt das Fett in einer Pfanne und legt tiefgefrorene Bratlinge hinein. Währenddessen kommt ein Lieferant und der Wirt verlässt deshalb die Küche. Wegen Ungereimtheiten dauert die Warenannahme länger als gedacht. Das Fett in der Pfanne erhitzt sich so stark, dass es in Brand gerät. Die Kücheneinrichtung samt Geräten fängt Feuer. Lebensmittelvorräte sind ungenießbar. Der Schaden liegt bei ca. 40.000,00 EUR.“
Obwohl grob fahrlässig verursacht, kürzte der Versichere die Entschädigung bis
25.000,00 EUR nicht, da keine Obliegenheitsverletzung vorlag. Die weiteren 15.000,00 EUR wurden gemäß des Verschuldensgrades gekürzt.